Firmenhandy: Was kann der Arbeitgeber auf meinem Firmenhandy sehen?

In der heutigen digitalen Welt ist ein Firmenhandy für viele Arbeitnehmer unverzichtbar geworden. Doch was passiert eigentlich mit den Daten, die auf dem Gerät gespeichert werden? Können Arbeitgeber darauf zugreifen und private Informationen einsehen? In diesem Blog möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in Bezug auf das Firmenhandy haben. Erfahren Sie mehr darüber, was Ihr Arbeitgeber sehen kann.

Privatnutzung von Firmenhandys – Welche Kontrollrechte hat der Arbeitgeber?

Viele Unternehmen bieten auch die Privatnutzung der Firmenhandys an. Doch was ist mit den Kontrollrechten des Arbeitgebers? Grundsätzlich hat dieser das Recht, alle auf dem Firmenhandy gespeicherten Unternehmensdaten zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Inhalte oder Aktivitäten stattfinden. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren, d.h. Ihre privaten Daten darf er nicht prüfen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, klare Regeln zur Nutzung des Firmenhandys zu vereinbaren. Hierzu kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag herangezogen werden.
Insgesamt gilt: Eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist der beste Weg, um Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung von Firmengeräten zu vermeiden.

Überwachungsmöglichkeiten

Arbeitgeber können auf verschiedene technische Möglichkeiten zurückgreifen, um die Nutzung von Firmenhandys zu überwachen. Die beste Möglichkeit ist die Einrichtung eines Mobile-Device-Management Systems (MDM) mit dem das Unternehmen das Handy des Mitarbeiters nicht nur fernsteuern kann, sondern auch sogenannte Policies festlegt. Hierbei wird geregelt, welche Firmen-Apps standardmäßig auf dem Handy installiert werden oder z.B. welche Passwortregeln gelten sollen.

Zudem sorgt das MDM dafür, dass das Handy immer die aktuelle Softwareversion hat. Mit dem MDM kann das Unternehmen auch die private Nutzung zulassen. Wenn diese zugelassen ist, dann kann das Unternehmen sehen, welche Apps installiert sind, es hat aber keine Kontrolle über die privat genutzten Apps. Man kann es auch so einrichten, dass die Mitarbeiter ihre eigene Apple ID verwenden können. Bei Apple Geräten können die User damit auch ihre eigene iCloud synchronisieren. Bei Android verhält es sich analog dazu.

Zugriff auf Daten

E-Mails, Kontakte und Firmenapps
Wenn Sie ein Firmenhandy nutzen, ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber in der Regel Zugriff auf Ihre E-Mails, Kontakte und alle Daten von Firmenapps hat. Diese Maßnahme dient jedoch nicht dazu, Ihre Privatsphäre zu verletzen, sondern um sicherzustellen, dass geschäftliche Informationen korrekt behandelt werden. Das ist verständlich, denn es handelt sich um Firmenanwendungen. Die E-Mails und Outlook-Kontakte sind auf einem Server oder z.B. innerhalb von Office 365 gespeichert und werden auf dem Handy nur zusätzlich angezeigt.

Browserverlauf, WhatsApp und Co.
Bei der Nutzung des Firmenhandys stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber auch Einblick in den Browserverlauf oder die genutzten Apps hat. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Browserverlauf oder die Inhalte der App-Nutzung mit einem MDM-System nicht einsehen. Damit sind Ihre privat genutzten Daten für den Arbeitgeber nicht sichtbar. Technisch ist es selbstverständlich möglich, eine Spionage-App zu installieren und so auf private Daten zuzugreifen. Das wäre aber nicht nur unmoralisch, sondern auch strafbar. Dies ist z.B. im Datenschutzgesetz ausführlich geregelt.

Datenschutz – Ein wichtiger Faktor für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Unternehmen sind Datenschutzgesetze von besonderer Bedeutung. Denn sie regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützen somit die Privatsphäre der Kunden und Mitarbeiter. Das Einhalten dieser Gesetze ist nicht nur eine moralische sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, riskieren hohe Strafen und Schadensersatzforderungen.

Doch Datenschutzgesetze bieten auch Chancen für Unternehmen. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten können sie das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich von der Konkurrenz abheben.

Verhaltensregeln für Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung

Wenn Sie ein Firmenhandy besitzen, ist es wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass es in erster Linie für die Arbeit bestimmt ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Gerät nicht auch im privaten Bereich nutzen können. Viele Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern sogar ausdrücklich, das Firmenhandy auch privat zu nutzen.

Grundsätzlich gilt: Nutzen Sie das Firmenhandy im privaten Bereich mit Bedacht und halten Sie sich an die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Unternehmens. So können Sie sicherstellen, dass sowohl Ihre Privatsphäre als auch die Sicherheit des Unternehmens gewahrt bleiben.

Fazit

Das Firmenhandy wird in der Regel durch ein MDM-System gesteuert. Dies ist sinnvoll und stört die private Nutzung der Geräte nicht. Der Arbeitgeber kann entscheiden, welche Unternehmens Apps auf dem Device installiert werden und kann die dazugehörigen Unternehmensdaten sehen. Wenn eine private Nutzung und damit auch Installation von privaten Apps erlaubt ist, kann der Arbeitgeber zwar sehen, welche Apps installiert sind, die Inhalte, wie z.B. Chatverläufe jedoch nicht einsehen.

Um vollständige Transparenz und Klarheit zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Arbeitgeber oder Zuständigen Kontakt aufzunehmen, um die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen zu klären.

Robert Platil
Text – Autor
Veröffentlichungsdatum
03.08.2023

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