Firmenhandy verloren oder gestohlen, was tun?

Firmenhandys sind ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsalltags. Doch was passiert, wenn das Handy verloren geht oder gestohlen wird? Wie sollte man im Ernstfall handeln und wer haftet für den Verlust? Auch der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Sicherheit von Unternehmensdaten geht. Zum Glück gibt es Möglichkeiten zur Handysperrung und auch präventive Maßnahmen, um das Risiko eines Verlusts zu minimieren. In diesem Blog werden wir uns mit all diesen Fragen auseinandersetzen und Ihnen wertvolle Tipps geben, wie Sie Ihr Firmenhandy schützen können.

Schritte bei Verlust oder Diebstahl des Firmenhandys

Unfälle passieren, und wenn ein Firmenhandy verloren geht oder gestohlen wird, ist schnelles Handeln gefragt. Als Erstes sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren, denn er wird Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Dies kann bedeuten, dass Sie den Verlust oder Diebstahl der zuständigen Polizeistelle melden oder dass Ihr Unternehmen das Gerät sperren lässt.

Bei Leasinggeräten ist i.d.R. ebenfalls Ihr Arbeitgeber der erste Ansprechpartner. Sind die Firmenhandys bei einem Fullservice Anbieter gemietet, ist der Ablauf bei Diebstahl oder Verlust des mobilen Gerätes i.d.R. klar geregelt.

Dann können Sie sich auch direkt an Ihren Phone-as-a-Service Anbieter wenden.

Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, das Firmenhandy zu orten, dann sollten Sie dies tun. Wenn das Gerät nicht aufzufinden ist, kann Ihr Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen, um es abzusichern.

Sicherung von Unternehmensdaten: Handysperre und Datenschutzmaßnahmen

Datenschutz ist ein Thema, das in unserer heutigen digitalen Welt von großer Bedeutung ist. Wenn Sie Ihr Firmenhandy verloren haben oder es gestohlen wurde, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln, um Unternehmensdaten als auch persönliche Daten zu schützen.

Wenn Ihr Firmenhandy in einem MDM-System (Mobile Device Management) eingebunden ist, dann müssen Sie sich i.d.R. keine Sorgen um die Daten auf dem Handy machen. In diesem Fall kann Ihr IT-Admin alle Daten und Einstellungen per Remote wipe einfach löschen. Alternativ kann der IT-Admin auch nur den Zugang zu Unternehmensanwendungen wie z.B. Office 365 sperren. Diese Möglichkeiten bietet das MDM-System übergreifend für alle Firmenhandys und Tablets, egal ob IOS- oder Android-Geräte.

Mit dem MDM-System lässt sich außerdem eine Meldung auf dem Display anzeigen, damit ein ehrlicher Finder auch weiß, wem das Firmenhandy gehört und Sie kontaktieren kann.

Falls Ihr Arbeitgeber kein MDM-System im Einsatz hat, gibt es dennoch Möglichkeiten, den Zugriff auf Daten zu verhindern. Wenn Sie Office 365 von Ihrem Unternehmen einsetzen, kann Ihr IT-Admin den Zugang durch eine Passwortänderung sperren. Auf E-mails und Kontakte kann dann nicht mehr zugegriffen werden. Auch OneDrive ist damit gesperrt. Andere Unternehmens-Apps oder Zugänge lassen sich auf die gleiche Weise vom Admin sperren.

Ihre privaten Daten können Sie beispielsweise mit der iCloud Sperre sichern. Diese muss jedoch vorher aktiviert sein. Wenn Sie automatisches Backup noch aktiviert haben, dann gehen keine Daten verloren.

Es bleibt “nur noch“ der Verlust des Gerätes. Wenn die oben beschriebenen technischen Massnahmen eingerichtet sind, kann ein Dieb das Firmenhandy nicht nutzen. In den meisten Fällen wird es dann zerlegt und die Einzelteile werden aufgrund des hohen Werts weiterverkauft.

Wer haftet bei Verlust oder Diebstahl?

Im Falle eines verlorenen oder gestohlenen Firmenhandys stellt sich oft die Frage nach der Haftung. Generell gilt, dass der Arbeitgeber für den Schaden haftet, wenn er dem Mitarbeiter das Handy zur Verfügung gestellt hat. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass der Mitarbeiter eine Sorgfaltspflicht hat und das Handy nicht fahrlässig behandeln darf.

Sollte der Verlust oder Diebstahl auf ein Fehlverhalten des Mitarbeiters zurückzuführen sein, kann dieser unter Umständen haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass klare Regeln und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bestehen.Wenn die Firmenhandys bei einem Fullservice Anbieter gemietet sind, dann ist der Ablauf bei Diebstahl oder Verlust des mobilen Gerätes i.d.R. klar geregelt. Darauf sollte man achten, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet. Bei Leasinggeräten ist normalerweise der Arbeitgeber verantwortlich.

Ersatzhandy: Schnelle und sofortige Lösungen

Mehrere Tage ohne Firmenhandy kann zu Problemen im Arbeitsalltag führen, viele Tätigkeiten lassen sich ohne Firmenhandy gar nicht mehr ausführen und allein die vielen Authentifizierungen sind ohne Handy nicht möglich. Daher ist die schnelle Beschaffung eines Ersatzhandys wichtig. Wenn Ihr Unternehmen für solche Fälle Ersatzgeräte vorliegen hat, dann geht es meistens auch schnell. Ist das nicht der Fall und es ist kein MDM-System im Einsatz, kann die Beschaffung (mit Genehmigung und Freigabe) bis zur Einrichtung aller Anwendungen viele Tage in Anspruch nehmen. Das kann unnötig aufhalten.

Wenn die Firmenhandys bei einem Fullservice Anbieter in einem “Phone-as-a-Service” Modell gemietet sind, dann ist auch die Lieferung eines Ersatzhandys i.d.R. klar geregelt. Für einen schnellen Tausch benutzen wir bei Teleservice einen Gerätepool. Dabei handelt es sich um Devices, die schon für die Firma fertig eingerichtet sind und nur noch direkt an den User versendet werden müssen. Die Poolgeräte können auch direkt beim Kunden gelagert werden, so spart man sich sogar die Versandzeit und der User bekommt sein Ersatzhandy sofort und “ready to use”.

Fazit

Firmenhandys sind nicht nur ein zentraler Bestandteil des beruflichen Alltags, sondern bergen auch Risiken, insbesondere wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden. In solchen Situationen ist rasches Handeln und das Informieren des Arbeitgebers oder Dienstanbieters unerlässlich. Durch moderne Systeme wie dem MDM (Mobile Device Management) können Daten und Zugänge aus der Ferne gesichert oder gesperrt werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Die Haftung im Falle eines Verlusts liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, es sei denn, der Mitarbeiter hat grob fahrlässig gehandelt. Es ist daher wichtig, klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Die schnelle Beschaffung eines Ersatzhandys ist in solchen Fällen essenziell, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Bei „Phone-as-a-Service“ sind solche Prozesse oft klar geregelt, wodurch Ausfallzeiten minimiert werden können.

Robert Platil
Text – Autor
Veröffentlichungsdatum
28.08.2023

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