Firmenhandy mieten, kaufen oder leasen?
Der ultimative Vergleich.

Sharing- und Mietmodelle sind der Trend für einen modernen und flexiblen Alltag. Doch wie sieht es bei Firmenhandys aus? Hier stellt sich ebenfalls die Frage: Kauf oder doch lieber Miete? Was sich für Ihr Unternehmen mehr lohnt und wo genau die Unterschiede liegen erfahren Sie in unserem Whitepaper.

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    Der Kauf

    Kauft ein Unternehmen ein Handy, besitzt es dieses auch. Klingt grundsätzlich gut. Doch angesichts der Kosten von 600 bis 800 € für ein modernes Firmenhandy, summiert sich die Kapitalbindung. Dazu kommen zahlreiche Aufwände im Unternehmen, wie z.B. die Einrichtung oder Userwechsel.

    Bei Upgrades auf neue Gerätegenerationen bleibt der Restwert der alten Firmenhandys oft ungenutzt. Denn der Verkauf ungenutzter Firmenhandys birgt gewerbliche Haftungsrisiken und einen hohen Aufwand. Sie zu verschenken bringt steuerliche Nachteile aufgrund geldwerten Vorteils. So bleiben die meisten Geräte liegen, bis der Restwert verloren ist und sie entsorgt werden.

    Aufwände Unternehmen

    IT/Security

    Hoher Aufwand für Einrichtung, Schutzglas, Hülle, Übergabe und Dokumentation. Security und Datenschutz kommen dabei oft zu kurz.


    Einkauf / Beschaffung

    Hoher Aufwand nicht nur für Beschaffung von Mobile Devices und Auswahl der richtigen Tarife, sondern auch für Zubehör.


    Helpdesk

    Hoher Aufwand durch Erfassung von Informationen, Supportanfragen, Rückgaben und Defekten von Mobile Devices.


    CSR

    Hoher Aufwand verursacht durch Lifecyclemanagement. Restwerte werden kaum genutzt.


    Miete vs. Leasing

    Es bietet Vorteile, Firmenhandys nicht zu kaufen, sondern zu temporär zu nutzen. Als Möglichkeiten der Nutzung können Miete und Leasing in Betracht gezogen werden. Die Unterschiede sind vergleichbar mit einem Mietwagen oder Firmenwagen, der in der Regel geleast ist. In beiden Fällen ist der Nutzer des Wagens nicht der Eigentümer. Doch die Unterschiede sind hier groß. Der Leasingnehmer hat zwar mehr Rechte, doch auch seine Pflichten sind beachtlich. Er ist verantwortlich für Instandhaltung und Verkehrssicherheit, erledigt erforderliche Wartungen und schließt Versicherungen ab.

    Rechte und Pflichten

    Leasing und Miete unterscheiden sich in der Regel also bei Privatpersonen wie Unternehmen hauptsächlich in Rechten und Pflichten. Der Leasingnehmer tritt dabei eher in der Rolle eines Eigentümers auf.

    Der entscheidene Unterschied: Miete bietet Fullservice

    Den entscheidenden Unterschied zwischen Leasing und Miete stellen Dienstleistungen dar. Leasing umfasst üblicherweise keine Services, denn nur die Sache wird geleased. Miete dagegen umfasst meist Fullservice und bietet so die entscheidenden Vorteile.

    Die Vorteile als Mieter

    Ein Auto zu mieten kostet nur eine Gebühr. Der Vermieter trägt Verschleiß und Versicherungen. Bei Firmenhandys kümmert sich der Vermieter um den gesamten Lifecycle von allen Mobile Devices, also Zubehör, Service, Reparaturen, Rücknahmen und Datenschutz.

    Das Verhältnis Mieter – Vermieter

    Gewährleistungsansprüche an der Mietsache liegen beim Eigentümer, also dem Vermieter. Der Mieter haftet nur für selbst verursachte Schäden an der Mietsache. Alle weiteren Aufwendungen trägt der Vermieter.

    Das Verhältnis Leasingnehmer – Leasinggeber

    Auch wenn die Leasingrate nichts anderes darstellt als ein Nutzungsentgelt, lässt sich die Situation des Mieters nicht vergleichen mit der des Leasingnehmers. Denn dieser hat Pflichten, die der Mieter nicht hat, wie z.B. das geleaste Handy reparieren zu lassen. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller tritt der Leasinggeber an den Leasingnehmer ab.

    Mieter haben nur einen Vertragspartner

    Leasingnehmer haben dagegen meist zwei Vertragspartner, was in der Regel auch zwei Ansprechpartner in Fragen Finanzierung und Service bedeutet. So werden Handys meist durch separate Verträge mit einer Bank geleast, was allerlei Klärung vorraussetzt, wie z.B. Reparaturkosten oder Rücknahmebedingungen. Das wird im Alltag oft zum Nachteil. Firmenhandys zu mieten, ist dagegen eine reine Dienstleistung.

    Haftung bei Miete: Der Vermieter haftet für alle Risiken
    Haftung bei Leasing: Der Leasingnehmer haftet für alle Risiken

    Rückgaberisiken

    Bei Rückgabe hat der Leasingnehmer den vereinbarungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Die Reparaturpflicht geht über Schönheits- und Kleinreparaturen hinaus. Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs z.B. kommt es erfahrungsgemäß regelmäßig zu Diskussionen über Restwert und Abnutzungserscheinungen. Auch ein Mieter kann mit der Mietsache nicht machen, was er will. Eine Kaution, um eventuelle Schäden reparieren zu lassen, ist aber bei Mobile Devices unüblich. Das Risiko ist in die Mietrate eingepreist.

    Mobilfunktarife mit Handy

    Bei Mobilfunktarifen mit Handy wird das Gerät gekauft und durch eine „monatliche Rate“, die teilweise im Mobilfunktarif selbst enthalten ist, bezahlt. Bei einer Vertragsverlängerung des Tarifs kann wieder ein neues Handy zu einem vergünstigten Preis gekauft werden. Diese Vorgehensweise kann in bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein und die Kosten insgesamt senken. Allerdings führt diese Variante zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.

    Fazit – Miete, Kauf und Leasing im Vergleich

    Jede Finazierungsvariante hat ihre Berechtigung und ihre Vorteile. Der Kauf eignet sich für Unternehmen, die ihre Geräte wie Laptops oder Handys vollständig selbst managen und auch den Aufwand für Entsorgung oder den Verkauf benutzter Geräte selbst übernehmen möchten. Leasing ist die richtige Finanzierungsvariante, wenn das Unternehmen den Aufwand genau wie beim Kauf selbst trägt und zusätzlich eine bilanz- und liquiditätsschonende Variante sucht.

    Wenn ein Unternehmen den hohen Aufwand für das Managen der Geräte meiden möchte, Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft sicherstellen will, und laufend aktuelle Geräte haben möchte, dann ist Miete die richtige Wahl.

    Kauf Leasing Miete
    Kapitalbindung hoch niedrig niedrig
    Betriebsausgabe + +
    Bilanzneutral + +
    Full-Service Leistungen +
    Vertragspartner Lieferant/Verkäufer Finanzierungs- & Servicepartner Alles aus einer Hand
    Haftung Käufer Leasingnehmer Vermieter
    Pflichten bei Rückgabe Volle Reparaturpflicht In Miete enthalten
    Robert Platil
    Text – Autor
    Veröffentlichungsdatum
    21.11.2022

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